Edathy war wohl ein angesehener Abgeordneter. Er hat, wie man jetzt erfahren hat, sich vor allen Dingen durch das hartnäckige Nachfragen im NSU Prozess unter den Abgeordneten grosses Ansehen erworben. Dieses Ansehen ist jetzt zerstört, seit die Öffentlichkeit eine sehr dunkle Seite von Edathy kennt. Persönlich hat Edathy allerdings so weit wir wissen keinen Menschen persönlich geschädigt.
Auch Herr Friedrich war in gewissen Kreisen ein anerkannter Minister. Nun ist er es nicht mehr. Weil er das dunkle Geheimnis in Edathys Seele an Herrn Gabriel verraten und damit das Amtsgeheimnis gebrochen hat.
Die Auswirkungen sind sehr gewaltig für ein Geschehen, dass sich, sieht man von den von Edathy veranlassten Kreditkartenzahlungen ab, im rein privaten Bereich auf einem PC abgespielt hat. Merkwürdigerweise fragt sich aber niemand, ob es überhaupt Sinn macht Dinge als strafbar zu verfolgen, die wie das Betrachten von Videos niemanden direkt nachweisbar schädigen solange sie im privaten Bereich stattfinden.
Zuallererst muss die Strafverfolgung dort ansetzen wo wirklich Menschen geschädigt werden, also müssen diejenigen bestraft werden, die Kinder gegen ihren Willen durch die Aufnahme von Fotos und Videos missbrauchen.
Natürlich ist es schockierend, dass jemand Vergnügen daran findet, nackte Kinder zu betrachten oder gar deren Misshandlung. Aber eine direkte Schädigung findet durch das Betrachten der Bilder nicht statt. Um die Kinder zu schützen würde es ausreichen, die Herstellung und die Förderung der Verbreitung von kinderpornographischem Material zu verbieten.
Dafür kann man mehrere Gründe anführen. Zum einen scheint mir die strafrechtliche Sanktionierung von Taten, für die sich kein direkter Geschädigter finden kann generell fraglich. Es ist auch schwer zu vermitteln, dass einer der einen Menschen wirklich physisch geschädigt hat möglicherweise ähnlich bestraft werden könnte, wie jemand der nur Bilder einer solchen Schädigung betrachtet.
Natürlich wird ein Verbrechen indirekt gefördert, indem Zahlungen geleistet werden. Aber dann reicht es, genau diese Zahlungen zum Anlass für eine Strafe zu nehmen. Eine hochnotpeinliche Durchsuchung privater Computer ist damit nicht mehr nötig. Damit ist gleichzeitig auch die Tendenz zu einer Art Gesinnungsjustiz vom Tisch. Der Staat tendiert dazu alles zu überwachen, in jeden Lebensbereich einzudringen.
Ein bedenklicher Nebenaspekt der in diesem Zusammenhang notwendigen Beweisführung ist es, dass PC-Systeme grundsätzlich manipulierbar sind, wozu die Geheimdienste wesentlich beitragen. Auf der einen Seite wird von Seiten der Politik der Anspruch formuliert mit richterlicher Genehmigung in jeden privaten PC eindringen zu dürfen. Auf der anderen Seite beansprucht die Justiz genau diese private PCs als Beweismittel. Damit ist die Gewaltenteilung gefährdet.
Hier noch einige bedenkenswerte Links zur Thematik:
http://www.zeit.de/2014/10/staatsanwaltschaft-fall-edathy
http://www.spiegel.de/politik/deutschland/fleischhauer-kolumne-zum-fall-edathy-a-959813.html