Nun hat also dass Bundesverfassungsgericht einstimmig einen Eilantrag gegen den SPD-Mitgliederentscheid abgelehnt. Ein Eilantrag wird nur dann abgelehnt, wenn die Rechtslage eindeutig ist. Dies bedeutet, dass Herr Gabriel sich nun mit seiner Aussage, die Behauptung der Mitgliederentscheid zum Koalitionsvertrag sei verfassungswidrig, sei „Blödsinn“ auf das höchste deutsche Gericht stützen kann.
So schreibt das Bundesverfassungsgericht in seiner Pressemitteilung unter anderem:
Die politische Einbindung des Abgeordneten in Partei und Fraktion ist verfassungsrechtlich erlaubt und gewollt. Das Grundgesetz weist den Parteien eine besondere Rolle im Prozess der politischen Willensbildung zu (Art. 21 Abs. 1 GG), weil ohne die Formung des politischen Prozesses durch geeignete freie Organisationen eine stabile Demokratie in großen Gemeinschaften nicht gelingen kann. Die von Abgeordneten - in Ausübung des freien Mandats - gebildeten Fraktionen sind notwendige Einrichtungen des Verfassungslebens.
(Erlassen von den Richtern Gerhardt, der Richterin Hermanns und dem Richter Müller)
Man kann nur hoffen, dass Frau Slomka in Zukunft nach den nächsten Abstimmungen mit Fraktionszwang ähnlich kritisch nachfragt.
Quellen:
Urteilsbegründung: http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/qk20131206_2bvq005513.html
Pressemitteilung: http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg13-073.html